Weil der Wahnsinn gerade wieder von vorn beginnt ...
... hier mal die rechtliche Situation.
Die gesetzliche Grundlage für jedwede C-"Schutz"massnahme ist am 07.04.2023 unwiderruflich ausgelaufen.
Das heisst, seitdem gibt es weder Masken- noch Testpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Für Beschäftigte hatte der Wahnsinn schon früher eine Ende.
Sollte heute ein AG oder ein Träger meinen, so etwas (wieder) vorschreiben zu dürfen, muss er zumindest eine valide Gefährdungsbeurteilung vorweisen können, die er euch auf Anfrage aushändigen muss.
Das "Hausrecht" reicht hierfür NICHT aus, weil dies körperliche Eingriffe NICHT abdeckt.
Ohne die Gefährdungsbeurteilung könnt ihr ihn nett angrinsen und einfach weitergehen - und niemand darf euch den Zutritt verwehren.
Legt er eine fundierte Gefährdungsbeurteilung vor (die er euch aushändigen und überlassen muss), könnt ihr die erstmal überprüfen lassen.
Wenn da nicht auf den ersten Blick hieb- und stichfestes Risiko (kein Blabla) hervorgeht ist die Klopapier.
Zudem haftet derjenige, der OHNE wirksame Rechtsgrundlage beeinträchtigende oder sogar körperverletzende Massnahmen wie Masken oder Tests anordnet, in vollem Umfang für dadurch hervorgerufene Schäden.
Dies gilt übrigens auch für alle anderen Einrichtungen, (mobile) Pflegedienste und was es sonst noch so alles da draussen gibt. ALLES!
Und natürlich - wie bereits ausgeführt - für Besucher und Beschäftigte gleichermassen.
Und wie immer gilt - all der Mist funktioniert nur, weil IHR mitmacht. IHR ALLE da draussen.